Bar auf die Hand

Bürgergeld und Schwarzarbeit: Welche Strafen und Folgen drohen können

Unter der Hand etwas dazuverdienen, das spült auf den ersten Blick mehr Geld in die Haushaltskasse. Schwarzarbeit kann aber schwere Folgen haben.

Unterstützung beim Haushalt oder bei der Reinigung des Treppenhauses – Haushaltshilfen sind in Deutschland oft nicht angemeldet. Sie arbeiten schwarz. Das Institut der Deutschen Wirtschaft (iW) geht in einem aktuellen Bericht davon aus, dass über 90 Prozent der Haushaltshilfen ohne Absicherung und Unfallversicherungsschutz arbeiten. Das habe verschiedene Gründe, beispielsweise könnten vertragliche Verpflichtungen gescheut werden, außerdem sei es für viele Haushaltshilfen unvorteilhaft Sozialversicherungsabgaben zu zahlen, informiert iW.

Was ist eigentlich Schwarzarbeit?

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Der Begriff Schwarzarbeit bedeutet, dass eine Tätigkeit erbracht wird, aber keine Sozialabgaben abgeführt, die Löhne nicht versteuert und/oder die behördlichen Meldepflichten nicht erfüllt werden. Das bedeutet, dass dem Staat einerseits Geld durch die Lappen geht, andererseits genießen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer keinen Schutz – beispielsweise Unfallversicherung oder Beiträge zur Krankenversicherung. Auch in die Rente wird so nichts eingezahlt. Das Portal Arbeitsrechte informiert, dass alles unter den Begriff Schwarzarbeit falle, was gegen geltendes Recht verstößt. Darunter unter anderem:

  • Missachtung des Steuerrechts
  • Missachtung des Sozialversicherungsrechts
  • Fehlende Mitteilung gegenüber Behörden udn Sozialträgern
  • Keine Anmeldung eines Gewerbes

Ist es eine Gefälligkeit unter Freunden und Nachbarn oder ist es schon Schwarzarbeit? Eine Expertin klärt auf.

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Trotz Bürgergeld Schwarzarbeit geleistet – es handelt sich um eine Straftat

Wer seinen Lebensunterhalt nicht alleine stemmen kann, hat Anspruch auf Sozialleistungen, darunter beispielsweise das Bürgergeld. So soll sein Existenzminimum sichergestellt werden. Wer Sozialleistungen erhält und nebenbei schwarz arbeitet, erschleicht sich unter Umständen Leistungen. Das Geld der Schwarzarbeit bekommt man bar auf die Hand, daher kann das Jobcenter kaum ermitteln, dass Sozialleistungsempfänger ein ‚Einkommen‘ haben. Ein Kavaliersdelikt ist das nicht – das Portal Arbeitslosenselbsthilfe informiert, dass es sich dabei nicht nur um eine Ordnungswidrigkeit handelt, sondern um eine Straftat. Diese könne mit einer Freiheits- oder Geldstrafe geahndet werden.

Die Strafen bei Schwarzarbeit: Bußgeld von bis zu 500.000 Euro

Welche Strafe bei Schwarzarbeit ausgesprochen wird, hängt von individuellen Umständen ab – es kann einerseits eine Ordnungswidrigkeit vorliegen, andererseits eine Straftat. Das Strafmaß unterscheidet sich dabei enorm.

Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit

Arbeitnehmer/in: Werden Sie erwischt, droht ein Bußgeld von bis zu 500.000 Euro. Möglich sei aber auch eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren, informiert die Arbeitslosenselbsthilfe.

Für den Arbeitgeber kann bei Schwarzarbeit eine Straftat vorliegen. Da handelt es sich in der Regel um Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug. Möglich ist eine Geld- oder Freiheitsstrafe.

Unter anderem sind es anonyme Anzeigen, die dem Finanzamt helfen, Steuerhinterziehern auf die Schliche zu kommen.

Extra-Einkommen: Nebenjobs in Branchen, wo Mitarbeiter gefragt sind

Lächelnde Geschäftsfrau.
Jemand hält einen Geldbeutel mit Geldscheinen in der Hand
Jemand zapft Bier aus einem Hahn.
Symbolbild - Sparen
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Schwarzarbeit als Nebeneinkommen: Es hat Auswirkungen auf Ihren Hauptjob

Ein bisschen Geld unter der Hand dazuverdienen, das ist nicht nur für arbeitslose oder selbstständige Menschen verlockend. Gerade in Zeiten, in denen das Geld nicht mehr so locker sitzt und alles teurer wird, ist es auch für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem Hauptjob ein willkommenes Zubrot. Sollte die Schwarzarbeit nach Feierabend allerdings auffliegen, kann eine fristlose Kündigung die Folge sein. Eine verhaltensbedingte Kündigung kann erfolgen, wenn man für einen Konkurrenten des Arbeitgebers schwarz arbeitet oder dem Unternehmen Kunden klaut, informiert das Portal Arbeitsrechte.

Rubriklistenbild: © Imagebroker/Imago

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