„Gender Gift Gap“

Studie: Frauen erben weniger als Männer – und zahlen dennoch mehr Erbschaftssteuer

Verrückt, aber wahr: Laut einer Studie erben Männer im Durchschnitt mehr als Frauen. Die wiederum müssen dennoch meist mehr Erbschaftssteuer zahlen.

Erbe ist nicht gleich Erbe. Es gibt viele verschiedene Regelungen, was den Nachlass verstorbener Personen angeht. So werden neben Vermögenswerten auch Unternehmen vererbt oder Schenkungen vorgenommen. Die Forscher Daria Tisch und Manuel Schechtl vom Max-Planck-Institut sind dem Thema „Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim Erbe“ intensiv auf den Grund gegangen – und zu besorgniserregenden Ergebnissen gekommen.

Frauen erhalten im Erbe 37 Prozent weniger Schenkungen

Frauen erben durchschnittlich weniger als Männer. Weil sie jedoch häufig Geld vermacht bekommen, zahlen sie durchschnittlich mehr Erbschaftssteuern als Männer.

Laut der Studie erhalten Frauen nämlich 37 Prozent weniger Schenkungen und 13 Prozent weniger Erbschaften. Doch damit nicht genug: Der Wert der Frauen zugedachten Erbschaften ist um sieben Prozent geringer als der Wert bei Männern. Tisch spricht diesbezüglich vom „Gender Gift Gap“, angelehnt an das „Gender Pay Gap“, was die Unterschiede bei der Bezahlung von Frauen und Männern aufzeigt.

Sie wünschen sich wertvolle Geldspar-Tipps?

Der „Clever sparen“-Newsletter von Merkur.de hat immer donnerstags die besten Geldspar-Tipps für Sie.

Im Normalfall müssten die Ergebnisse ja dann auch zwangsläufig bedeuten, dass Frauen weniger Erbschaftssteuer zahlen müssten als Männer, oder? Nun, dem ist nicht so. Das liegt daran, dass Frauen häufig andere Dinge vererbt bekommen als Männer. Laut der Studie erhalten Frauen meistens eher Wertgegenstände wie Aktien oder Bargeld sowie Immobilien. Auf diese Gegenstände werden durchaus hohe Steuersätze fällig.

Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Jedes Jahr legen Sie mit der Steuererklärung dem Finanzamt Ihre Einnahmen und Belastungen offen. Damit Sie nicht unnötig Geld verschenken, haben wir ein paar Tipps für Sie.
Nutzen Sie Pauschbeträge wie die Pendlerpauschale. Letztere können Sie immer angeben, egal ob Sie zu Fuß oder mit dem Auto zur Arbeit kommen. Dafür gibt‘s 35 Cent pro Kilometer (ab 2022: 38 Cent).
Auch mit der Homeoffice-Pauschale von 5 Euro pro Tag (max. 600 Euro im Jahr) lassen sich Steuern sparen. Vorausgesetzt, Sie kommen über die Werbungskostenpauschale von 1.000 Euro im Jahr.
Auch wer berufsbedingt in eine andere Stadt zieht, kann seine Umzugskosten steuerlich geltend machen.
Zehn Steuer-Tricks: So sparen Sie bares Geld bei der Steuererklärung

Männer hingegen erben häufig das Familienunternehmen, besonders bei Betrieben in der Land- und Forstwirtschaft. Darin liegt der springende Punkt: Unternehmen bringen steuerlich viele Vorteile mit sich. Nicht selten sind vermachte Firmen sogar zu 100 Prozent von der Erbschaftssteuer befreit. Dass Männer häufiger das Unternehmen vererbt bekommen, liegt laut den Forschern Tisch und Schechtl häufig an traditionellen Denkmustern.

Erbe von Unternehmen häufig nach traditionellen Denkmustern geregelt

Diese These untermalt auch Eberhard Rott, Bonner Fachanwalt für Erbrecht und Steuerrecht, gegenüber ING: „Das, was sich Erblasser im Laufe eines Lebens mit ihrem Unternehmen erarbeitet haben, wollen sie einem männlichen Nachkommen übertragen, weil es oft in all den Generationen davor genauso war.“ Allerdings sieht Rott auch Licht am Ende des Tunnels: „Es gibt mittlerweile immer mehr Frauen, die einen Betrieb leiten – und das sehr erfolgreich.“ Erste kleine Schritte zur Gleichberechtigung seien getan. Wer die Studie des Max-Planck-Instituts liest, sieht allerdings: Es gibt noch viel zu tun in diese Richtung.

Rubriklistenbild: © McPHOTO/IMAGO

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare