Erhöhung im Wintersemester 2024/25
Geld für Studenten: Das ist BAföG und diese Freibeträge gibt es
Wer studiert oder eine Ausbildung macht, kann eine Förderung vom Staat erhalten. Dafür spielt das Einkommen der Eltern eine Rolle.
Sie wissen nicht, wie Sie Leben und Ausbildung unter einen Hut bekommen sollen? Dann könnte das Berufsausbildungsförderungsgesetz, besser bekannt als BAföG, helfen. Rund 630.000 Personen haben im Jahr 2022 BAföG erhalten, das geht aus Informationen des Statistischen Bundesamts (Destatis) hervor. Durchschnittlichen haben die Empfänger 592 Euro pro Monat erhalten. Ab dem Wintersemester 2024/25 soll es monatlich rund fünf Prozent mehr Geld für Berechtigte geben, ebenso kann man eine Starthilfe von einmalig 1.000 Euro bekommen. Doch wer ist eigentlich berechtigt und welche Freigrenzen gibt es?
Wer kann überhaupt BAföG erhalten?
Grundsätzlich hat man einen Rechtsanspruch auf BAföG, wenn man nicht genug Geld für Wohnung, Leben und die Ausbildung beziehungsweise das Studium hat. Allerdings müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise bekommt man nur BAföG, wenn man selbst oder die Eltern die Kosten nicht stemmen kann, informiert das Portal Finanztip.de.
Freibeträge für das Einkommen: Was dürfen Eltern verdienen?
In der Regel sind Eltern den Kindern gegenüber in der ersten Ausbildung unterhaltspflichtig. Das gilt auch, wenn diese volljährig und aus dem Elternhaus ausgezogen sind. Bei einem BAföG-Antrag müssen daher die Einkünfte der Eltern offengelegt werden, außerdem muss ein Steuerbescheid des vorletzten Kalenderjahres eingereicht werden. Es werden bestimmte Freibeträge berücksichtigt, sind Eltern getrennt, gilt je ein eigener Freibetrag. Bafög.de, ein Portal des Bundesministeriums für Bildung und Forschung, stellt die Beträge vor:
| Freibetrag | |
| Verheiratete Eltern | 2.415 Euro |
| Alleinstehender Elternteil | 1.605 Euro |
| Stiefelternteil | 805 Euro |
| Pro unterhaltsberechtigtem Kind | 730 Euro |
Zum Wintersemester steigen auch die Freibeträge um 5,25 Prozent. Bei verheirateten Eltern entspräche dies 2.540 Euro, bei alleinstehenden Elternteilen wäre es 1.690 Euro. Die wichtigsten Änderungen zusammengefasst.
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Wann wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt?
In folgenden Fällen wird das Einkommen der Eltern nicht berücksichtigt – nach Grundlage des § 11 Abs. 2a und Abs. 3 des BAföG:
- Aufenthaltsort ist nicht bekannt oder sie sind im Ausland lebend und gehindert im Inland Unterhalt zu leisten.
- Wenn die Auszubildenden zu Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben.
- Wenn die Auszubildenden bei Beginn schon fünf Jahre erwerbstätig gewesen sind, nachdem das 18. Lebensjahr vollendet wurde.
- Vorher wurde eine dreijährige berufsqualifizierende Ausbildung absolviert und anschließend haben sei drei Jahre gearbeitet.
- Wenn das BAföG für den Besuch eines Abendgymnasiums oder Kollegs geleistet wird.
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Aktuell gelten folgende Bezugssätze für BAföG
Als BAföG Bedarfsgrenzen dienen pauschal festgelegte Beträge, die „den durchschnittlichen Bedarf an Geld für Lebenshaltungskosten wie Essen und Kleidung, aber auf für Ausbildungskosten wie Lehrbücher und Fahrtkosten abdecken“, informiert Bafög.de. Der aktuelle Höchstsatz beträgt 934 Euro, inkludiert sind Zuschläge für die Kranken- und Pflegeversicherung. Ab dem Wintersemester erhöht sich der Satz auf 992 Euro.
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