Strafgebühren?

Besser spät als nie: in Bibliothek ausgeliehenes Buch nach 56 Jahren zurückgegeben

Nach 56 Jahren wurde ein Buch in Massachusetts an die örtliche Bibliothek zurückgegeben. Die Rückgabe war mit einer kleinen Notiz versehen.

Jeder, der schon einmal ein Buch in einer Bibliothek ausgeliehen hat, kennt es: Den peinlichen Moment, wenn man bei der Rückgabe des Buches feststellt, dass man wieder einmal nicht pünktlich dran war. In Massachusetts hat ein Mann ein entliehenes Buch nun nach 56 Jahren mit einer kleinen Notiz an die Bücherei zurückgegeben. Dies teilte die Montague Public Libraries auf Facebook mit.

56 Jahre zu spät wurde „The Mystery of the Green Ghost“ an die Bibliothek zurückgegeben. (Symbolbild)

Bilbiotheksbuch nach 56 Jahren zurückgegeben

Die Angestellten der Montague Public Libraries in Massachusetts staunten nicht schlecht, als „The Mystery of the Green Ghost“ (werblicher Link) zurückgegeben wurde. Der Titel war vor 56 Jahren ausgeliehen worden. Bei dem zurückgegebenen Buch wurde auch eine Notiz des Entleihers gefunden, der sich die vergangenen Jahre „schlecht gefühlt“ habe. Er hoffe, dass die Entschuldigung seitens der Bibliothek angenommen werde.

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Strafgebühren abgeschafft: Großes Glück für den Entleiher

Großes Glück für den Entleiher. Im vergangenen Jahr wurde in der Montague Publie Library die Strafgebühr abgeschafft. Das Buch von Robert Arthur, der vierte Band in Alfred Hitchcocks Krimireihe, hätte bereits 1967 zurückgegeben werden sollen. Bibliotheken erheben für die verspätete Rückgabe von Medien eine Strafgebühr. So berechnen beispielsweise Berliner Bibliotheken eine Säumnisgebühr von 0,25 Euro pro Kalendertag. Bei 56 Jahren macht dies eine Verspätung von mehr als 20.000 Tagen aus. So wären hier mindestens mehr als 5.100 Euro an Strafgebühren fällig geworden.

Ein Vertreter der Bibliothek äußerte sich gegenüber der United Press International, dass das Buch zwar in einem schlechten Zustand gewesen, es aber zusammen mit der Entschuldigung zurückgenommen worden sei. Zusammen werde man beides aufbewahren.

Rubriklistenbild: © ZUMA Wire/Imago/Random House

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