KBA entscheidet

Wenn das Auto zurückgerufen wird: So reagieren Sie als Besitzer richtig

Immer wieder müssen Fahrzeughersteller Autos zurückrufen. Erfahren Sie, wie Sie als Betroffener in solchen Fällen reagieren sollten.

Kein Fahrzeughersteller initiiert gerne eine Rückrufaktion, denn diese ist in der Regel mit erheblichem zeitlichen und finanziellen Aufwand verbunden. Auch das Image eines Herstellers kann leiden – je nach Umfang der Aktion. Manchmal betrifft der Rückruf nur eine geringe Anzahl von Fahrzeugen, manchmal jedoch auch mehrere hunderttausend Autos oder mehr, wie im Fall eines Mega-Rückrufs bei BMW. Doch wann wird eine Rückrufaktion gestartet? Und wie kann ich als Fahrzeughalter herausfinden, ob mein Fahrzeug betroffen ist?

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Hersteller müssen potenziell gefährliche Mängel dem KBA melden

In der Regel wird ein Rückruf eingeleitet, wenn ein Fahrzeug eine potenzielle Gefahr für die Insassen oder andere Verkehrsteilnehmer darstellt. Aber auch Mängel, die die Umwelt betreffen, können einen Rückruf auslösen. Fahrzeughersteller sind gesetzlich dazu verpflichtet, das Kraftfahrtbundesamt (KBA) zu informieren, wenn es Hinweise auf eine solche Gefahr bei ihren Modellen gibt. Das KBA erhält jedoch auch Informationen von Behörden, Versicherungen und den Medien. Privatpersonen können dem KBA ebenfalls Hinweise auf einen sicherheitsrelevanten Mangel an ihrem Fahrzeug geben, zum Beispiel über den „Online-Mangelmelder“. Dabei ist es wichtig zu beachten, dass es sich bei dem zu meldenden Mangel vermutlich um ein konstruktives Problem oder einen Serienfehler handelt.

Wenn Autobesitzer wegen eines Rückrufs angeschrieben werden, müssen sie den Mangel beseitigen lassen. (Symbolbild)

Kritische Mängel: KBA ordnet eine Rückrufaktion an

Wenn das KBA aufgrund der eingegangenen Meldungen zu dem Schluss kommt, dass ein Mangel als kritisch in Bezug auf das bestehende Umwelt- oder Sicherheitsrisiko eingestuft werden muss, ordnet die Behörde einen Rückruf gegenüber dem Hersteller an. Fahrzeughalter, die von einem Rückruf betroffen sind, werden in der Regel per Post darüber informiert. Das KBA hat Zugriff auf die Adressen der Fahrzeughalter, die im Zentralen Fahrzeugregister (ZFZR) gespeichert sind, und schreibt diese an.

Rückruf-Schreiben: Autohalter sollten es keinesfalls ignorieren

Beachten sollte man dabei unbedingt: Ein Rückrufschreiben ist keine Empfehlung. Wer einen solchen Brief erhält, muss den Mangel in einer Fachwerkstatt beheben lassen. Die Rückrufaktion wird vom KBA überwacht. Wenn Fahrzeughalter der Aufforderung zur Werkstatt nicht nachkommen, erhalten sie eine weitere Aufforderung. Spätestens jetzt sollte man den Weg zur Werkstatt antreten.

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Rückruf nicht beachtet: Betreffendes Fahrzeug kann von der Zulassungsbehörde stillgelegt werden

Wenn Fahrzeughalter auch nach mehreren Aufforderungen dem Rückruf nicht folgen, informiert das KBA die örtlich zuständige Zulassungsbehörde. Diese kann das Fahrzeug dann stilllegen. Und das passiert nicht selten: Laut einer Statistik des KBA wurden zwischen 2017 und 2021 jährlich zwischen 50.000 und 120.000 Fahrzeuge stillgelegt.

Kunden bekommen jedoch nicht in jedem Fall mit, wenn an ihrem Fahrzeug ein Mangel beseitigt wird. Bei einem „stillen Rückruf“, der im Grunde eine freiwillige Serviceaktion des Herstellers ist, werden nicht sicherheitsrelevante Mängel an Fahrzeugmodellen beispielsweise während einer Inspektion behoben.

Rubriklistenbild: © Panthermedia/Imago

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