Es kann teuer werden

Autobahn-Seitenstreifen: Was Ihnen beim unerlaubten Befahren droht

Im Stau auf der Autobahn den Seitenstreifen nutzen? Das sollte man besser lassen. Es gibt nur wenige Ausnahmen, bei denen die Nutzung erlaubt ist.

Es ist für viele Autofahrer eine allzu bekannte Situation: Man ist auf dem Weg in den Urlaub – oder auf der Rückreise – und gerät in einen Stau auf der Autobahn. Das Stresslevel geht dabei oft schnell nach oben. Dennoch ist es wichtig, die Ruhe zu bewahren. Denn wenn die nächste Ausfahrt in greifbarer Nähe ist, könnte der Gedanke verlockend sein, den Seitenstreifen als Fahrspur zu nutzen. Dies ist jedoch verboten und kann teuer werden.

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Seitenstreifen auf der Autobahn: Nur für Pannen oder Notfälle

Gemäß §2 Absatz 1 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) ist der Seitenstreifen (auch Standstreifen genannt) kein Teil der Fahrbahn. Er ist durch eine durchgezogene Linie auf der rechten Seite der Fahrbahn abgetrennt. Sein Hauptzweck besteht darin, Autofahrern bei einer Panne oder einem Notfall eine Ausweichmöglichkeit zu bieten. Ein stehendes Fahrzeug auf der Autobahn stellt ein Sicherheitsrisiko dar. Daher muss ein Fahrzeug, das auf dem Standstreifen steht, mit einem Warndreieck gesichert werden.

Mit diesem Schild kann der Standstreifen auf der Autobahn als Fahrspur freigegeben werden – diese muss aufgrund des Rechtsfahrgebots dann auch genutzt werden.

In diesen Ausnahmefällen darf der Autobahn-Seitenstreifen befahren werden

Weil der Seitenstreifen kein Teil der Fahrbahn ist, darf man ihn auch nicht befahren. Es gibt nur wenige Ausnahmen:

  • Wenn der Standstreifen durch ein Verkehrsschild freigegeben wird. Dies ist meist auf stark befahrenen Autobahnabschnitten der Fall, auf denen häufig Stau droht. Die Freigabe erfolgt dann bei starkem Verkehr über sogenannte Prismenwender oder LED-Tafeln. In diesem Fall muss der Seitenstreifen als rechter Fahrstreifen genutzt werden, da in Deutschland das Rechtsfahrgebot gilt, wie der ADAC in einem YouTube-Video erklärt.
  • Die Polizei kann ebenfalls den Seitenstreifen freigeben, beispielsweise um den Verkehr an einer Unfallstelle vorbeizudirigieren.
  • Der Standstreifen darf auch befahren werden, wenn in einer Baustelle die reguläre Verkehrsführung geändert wurde und die temporären, gelben Leitlinien über den Seitenstreifen führen.

Autobahnen der Extreme: In Deutschland ist keine Strecke länger als die A7 – eine andere hört einfach auf

Autobahn A7 bei Hamburg.
Stau auf der Autobahn A3 in der Nähe von Köln.
Die Autobahn A1 in Richtung Fehmarn
Fahrzeuge sind auf der Autobahn 4 in Höhe des Rasthofes Frechen in Richtung Köln und Olpe unterwegs.
Autobahnen der Extreme: In Deutschland ist keine Strecke länger als die A7 – eine andere hört einfach auf

Nicht nur das Befahren, sondern auch das Halten und Parken auf dem Seitenstreifen ist verboten. Bei Verstößen drohen folgende Bußgelder und Punkte in Flensburg:

TatbestandBußgeld/Punkte in Flensburg
Seitenstreifen verbotswidrig befahren55 Euro
Seitenstreifen verbotswidrig befahren mit Behinderung anderer70 Euro
Seitenstreifen verbotswidrig befahren mit Gefährdung anderer80 Euro
Seitenstreifen verbotswidrig befahren und Unfall verursacht100 Euro
Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt75 Euro + 1 Punkt
Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt und andere gefährdet90 Euro + 1 Punkt
Seitenstreifen zum schnelleren Vorankommen genutzt und Unfall verursacht110 Euro + 1 Punkt

Das unerlaubte Halten oder Parken auf dem Autobahn-Seitenstreifen ist zwar gefährlich, aber mit Bußgeldern in Höhe von 10 beziehungsweise 25 Euro verhältnismäßig günstig. Teuer wird es hingegen, wenn man auf der Autobahn wendet und den Standstreifen in falscher Richtung befährt, beziehungsweise dort rückwärtsfährt.

TatbestandBußgeld/Punkte in Flensburg
Befahren des Seitenstreifens in falscher Richtung130 Euro + 1 Punkt
Befahren des Seitenstreifens in falscher Richtung mit Gefährdung anderer160 Euro + 1 Punkt
Befahren des Seitenstreifens in falscher Richtung und Unfall verursacht195 Euro + 1 Punkt
Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen130 Euro + 1 Punkt
Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen mit Gefährdung anderer160 Euro + 1 Punkt
Rückwärtsfahren auf dem Seitenstreifen und Unfall verursacht195 Euro + 1 Punkt

Rubriklistenbild: © Marijan Murat/dpa

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