Falsch gedacht

Gilt der Samstag als Werktag? Was Sie beim Lösen des Parkscheins beachten sollten, um Strafe zu vermeiden

Der Parkplatz ist endlich gefunden, doch ein Hinweisschild zeigt „gebührenpflichtig an Werktagen“? Ob Sie samstags einen Parkschein lösen müssen, erfahren Sie hier.

Shopping-Bummel mit der Freundin, Kaffee-Date oder einfach nur Besorgungen machen: samstags geht es für viele in die Stadt. Wer nicht die öffentlichen Verkehrsmittel, sondern das Auto nutzt, steht dann oftmals vor einem Problem. Denn Parkplätze sind vielerorts rar gesät. Wer eine Lücke findet, muss mit Parkgebühren rechnen. Doch was tun bei dem Hinweis, dass man werktags einen Parkschein braucht? Zählt Samstag dazu oder nicht?

Parkplatz finden, einparken und Parkschein lösen: Ob letzteres am Samstag nötig ist, lesen Sie hier.

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Im Verkehrsrecht gilt der Samstag als Werktag

Beim Parken gilt: Der Samstag zählt als Werktag. Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind, zitiert der Radiosender Bayern 3 das Bundesurlaubsgesetz. Samstags muss also ein Parkschein gelöst werden, wenn ein entsprechender Hinweis am Straßenrand angebracht ist. Ansonsten geht man das Risiko ein, ein Knöllchen zu kassieren.

In Hinblick auf die Werktagsregelung gibt es aber Ausnahmen, etwa die Mietzahlung. Diese ist laut Bürgerlichem Gesetzbuch spätestens am dritten Werktag eines Monats zu entrichten, wobei der Samstag hier nicht als Werktag gilt. Die Zahlungsfrist ist in dem Fall den Bankarbeitstagen angepasst, die die Arbeitstage Montag bis Freitag umfassen. (jg)

Rubriklistenbild: © Florian Gaertner/photothek.net

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