Schnell beantragen

Fahrzeugschein verloren: Ersatz ist nicht teuer

Der Fahrzeugschein muss im Auto immer dabei sein. Wer ihn verliert, sollte schnell einen Neuen beantragen. Die Preise sind jedoch unterschiedlich.

München – Jeder von uns hat schon mal etwas verloren: Egal ob Kopfhörer oder Geld, ärgerlich ist es immer. Handelt es sich bei dem verlorenen Gegenstand auch noch um die Autoschlüssel, wird es im schlimmsten Fall auch noch richtig teuer. Oftmals dauert es, bis man einen Ersatz bekommt. Schneller geht es indes beim Verlust des Fahrzeugscheins beziehungsweise der Zulassungsbescheinigung Teil 1, wie das Dokument seit 2005 offiziell heißt.

Neben persönlichen Daten des Fahrzeughalters enthält der Fahrzeugschein auch technische Informationen zum Fahrzeug. „Das Dokument muss immer im Auto mitgeführt und bei einer Polizeikontrolle vorgezeigt werden. Bei Verlust müssen Sie als Halter des Fahrzeugs schnellstens für Ersatz sorgen“, erklärt der ADAC.

Bei Verlust muss der Fahrzeugschein schnellstmöglich neu beantragt werden. (Symbolbild)

Fahrzeugschein verloren: Ersatz ist nicht teuer

Im Fall eines Verlustes kann der neue Fahrzeugschein bei der zuständigen Kfz-Zulassungsstelle beantragt werden. Wurde das Dokument jedoch gestohlen, muss dies vorher bei der Polizei gemeldet und zur Anzeige gebracht werden. „Diese Diebstahlbescheinigung brauchen Sie für den Neuantrag bei der Zulassungsbehörde“, betont der ADAC. Das gilt auch bei einem Verlust oder Diebstahl im Ausland. In beiden Fällen muss der Verlust bei der örtlichen Polizei angezeigt werden. Lassen Sie sich eine polizeiliche Bestätigung ausstellen – diese brauchen Sie für eine mögliche Fahrzeugkontrolle und für den Neuantrag des Fahrzeugscheins.

Um einen neuen Fahrzeugschein zu beantragen, vereinbaren Sie einen Termin bei der Zulassungsstelle vor Ort. Teilweise lässt sich dieser bequem online reservieren. Im Vorfeld sollten Sie sich darüber informieren, welche Dokumente sie bei der jeweiligen Behörde brauchen und diese zum Termin mitbringen. Für einen Neuantrag der Zulassungsbescheinigung Teil 1 sind in der Regel folgende Unterlagen erforderlich:

  • Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebescheinigung)
  • Nachweis über die gültige Hauptuntersuchung (HU-Bericht)
  • Zulassungsbescheinigung Teil 2/Fahrzeugbrief
  • Eidesstattliche Versicherung bei Verlust
  • Anzeigeaufnahme der Polizei bei Diebstahl

Fahrzeugschein verloren: Kopie reicht nicht aus

Die Kosten für den Neuantrag des Fahrzeugscheins sind jedoch nicht bundeseinheitlich geregelt. Je nach Bundesland, Behörde und benötigter Unterlagen liegen die Preise zwischen elf und 50 Euro. In der Regel wird die neue Zulassungsbescheinigung Teil 1 sofort ausgehändigt. Ist das im Ausnahmefall nicht möglich, können Sie mit der ausgestellten Verlusterklärung eine Woche weiterfahren.

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Übrigens, wer den Fahrzeugschein bei einer Kontrolle durch die Polizei nicht im Original vorzeigen kann, muss ein Verwarnungsgeld in Höhe von 10 Euro bezahlen. Eine Kopie wird nicht anerkannt. Sollten Sie diese mitführen, muss sie eindeutig als Kopie gekennzeichnet sein, damit nicht der Verdacht der Urkundenfälschung entstehen kann.

Rubriklistenbild: © Thomas Imo/Imago

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