Für alle Pflicht

Diese Bestimmungen für den gelb-schwarzen Sticker am Taxi existieren seit 1975

Die Sticker am Taxi sind mehr als nur Deko. Sie haben wichtige Rollen. Doch welche ist das?

Die Vielfalt an Autoaufklebern ist nahezu unbegrenzt. Ob es sich um das Emblem des favorisierten Sportvereins, einen stilisierten Fisch oder die Silhouette der Nordseeinsel Sylt handelt – viele Autofahrer schmücken ihr Fahrzeugheck freiwillig damit. Einige Sticker sind jedoch obligatorisch. So müssen Mietwagen einen blau-weißen Aufkleber tragen, während Taxis einen gelb-schwarzen Aufkleber an der Heckscheibe haben. Doch warum ist das so und welche Bedeutung steckt dahinter?

Diese Frage lässt sich einfach klären: Bei dem Aufkleber handelt es sich um die sogenannte Ordnungsnummer, auch Konzessionsnummer genannt. Seit 1975 ist diese Nummer für jedes Taxi verpflichtend und wird von der zuständigen Genehmigungsbehörde zugeteilt.

Gelber Aufkleber am Taxi: Das steckt dahinter

„Der Gesetzgeber schreibt dabei sowohl die Gestaltung des Schildes als auch die Position am Taxi vor“, so das Portal Taxi in Berlin. Das Konzessionsschild mit der Ordnungsnummer muss rechts unten an der Heckscheibe angebracht werden. Es muss sowohl von außen als auch von innen gut lesbar sein.

Der gelbe Aufkleber mit den schwarzen Zahlen ist Pflicht.

Auch die Maße des Aufklebers sind festgelegt: Er muss 70 Zentimeter breit und 15 Zentimeter hoch sein. Dies gilt ebenso für die Größe der Zahlen und deren Abstände. Die Ordnungsnummer besteht in der Regel aus mehreren Ziffern. In Berlin entspricht sie häufig der Zahlenkombination auf dem Kennzeichen der Taxis.

Bußgeldkatalog: Mit welchen Geldstrafen Verkehrssünder rechnen müssen

Streit um Tempolimit für Ortsdurchfahrt
Wer außerorts 16 bis 20 km/ zu schnell fährt und erwischt wird, zahlt statt früher 30 nun 60 Euro, auch hier gilt: je schneller, desto teurer. In vielen Fällen – also bei den Stufen der Geschwindigkeitsüberschreitungen – handelt es sich um eine Verdopplung der Bußgelder.
 Auch die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird teurer. Verstöße werden statt mit bis zu 25 Euro mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet. M
Manche Verstöße würden entsprechend auch für Radfahrer teurer, wie der ADFC mit Blick auf den neuen Bußgeldkatalog erläuterte.
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Gelber Aufkleber am Taxi: Ordnungsnummer allein ist nicht ausreichend

Neben dem Aufkleber mit der Ordnungsnummer sind auch das Taxameter und das Taxi-Schild auf dem Dach vorgeschrieben. Das Schild zeigt dem Fahrgast an, ob das Fahrzeug verfügbar ist oder bereits besetzt. Es erfüllt jedoch noch eine weitere wichtige Funktion.

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Das Dachzeichen dient auch als stiller Alarm. Im Notfall kann der Taxifahrer es aktivieren, wodurch rechts und links jeweils drei rote Lichter aufleuchten. Der Fahrgast im Inneren bemerkt dies nicht. Wer ein Taxi mit diesen roten Lichtern sieht, sollte umgehend die Polizei informieren.

Rubriklistenbild: © Michael Gstettenbauer/Imago

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