Meldepflicht beachten

Dachs überfahren: Welche Tiere als Wildunfall zählen – und wie man richtig reagiert

Immer wieder kollidieren Autos mit Tieren. Speziell bei Wildunfällen ist danach einiges zu beachten. Doch: Wann handelt es sich um einen Wildunfall?

Rund 265.000 Wildunfälle mit kaskoversicherten Pkw registrierten die deutschen Kfz-Versicherer im Jahr 2022. Nicht nur im Herbst steigt die Gefahr einer Kollision – auch speziell im April und Mai ist laut dem Gesamtverband der Versicherer (GDV) erhöhte Vorsicht geboten. Gelegentlich sieht man an Landstraßen Leitpfosten mit blauen Reflektoren, die Wild abschrecken sollen – bremsbereit sollte man aber in den entsprechenden Gegenden trotzdem immer sein. Hupen kann helfen, Tiere auf der Straße zu verscheuchen. Nicht immer ist ein Zusammenstoß aber am Ende zu vermeiden. Doch was ist dann zu tun? Und welche Tiere zählen überhaupt als Wildtiere?

Nach einem Zusammenstoß mit einem Tier: So reagieren Sie richtig

Kollidiert man mit dem Auto mit einem Tier, ist der Schreck groß – jetzt gilt es zunächst einmal die Ruhe zu bewahren. Zunächst wird der Warnblinker eingeschaltet, dann sollte man unbedingt noch vor dem Verlassen des Wagens die Warnweste anlegen. Nachdem die Unfallstelle mit dem Warndreieck abgesichert ist, sollten Autofahrer die Polizei (Rufnummer 110) verständigen. Denn: In den meisten Bundesländern herrscht eine Meldepflicht für Wildunfälle. Kommt man dieser nicht nach, wird der Verstoß als Ordnungswidrigkeit gewertet und man muss ein Bußgeld zahlen.

Ein Dachs zählt als Haarwild – deshalb gilt ein Zusammenstoß mit diesen Tieren als Wildunfall. (Symbolbild)

Kollision mit Tier: Was zählt als Wildunfall?

Zusätzlich zur Polizei muss in manchen Bundesländern laut ADAC auch noch ein Jäger informiert werden (manchmal übernimmt dies auch die Polizei selbst). Dies ist wichtig, da man als Autobesitzer eine sogenannte Wildunfallbescheinigung braucht, um seine Ansprüche bei der Versicherung durchzusetzen. Bei einem Wildunfall denken die meisten zunächst an einen Zusammenstoß mit einem Reh oder einem Wildschwein. Doch was gilt generell als Wildtier? Seitens der Versicherung zählt als solches sogenanntes Haarwild. Welche Tiere dazu gehören, ist in §2 Bundesjagdgesetz festgehalten.

Unter anderem zählen als Haarwild:

  • Dachs
  • Hase
  • Marder
  • Fuchs
  • Luchs
  • Murmeltier
  • Fischotter
  • Reh
  • Hirsch
  • Wildschwein

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Wildunfall: Welche Versicherung übernimmt den Schaden am eigenen Auto?

Wichtig: Verletzte Tiere sollte man keinesfalls anfassen, weil sie sich wehren könnten. Wer ein totes Tier an den Straßenrand zieht, sollte dies wegen Krankheitserregern nie ohne Handschuhe tun.

Die Versicherung sollte laut GDV unbedingt informiert werden, bevor die Wildspuren beseitigt sind oder das Fahrzeug repariert, verschrottet oder verkauft wird. Die Schäden am eigenen Fahrzeug werden bei einem Wildunfall in der Regel von der Teil- beziehungsweise Vollkaskoversicherung übernommen.

Rubriklistenbild: © IImagebroker/Imago

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