Kennzeichen und Licht entsprechen nicht den Vorschriften
TÜV-Plakette fehlt: Ist der Blitzeranhänger überhaupt erlaubt?
Hamm - Seit Mitte 2018 ist die Stadt Hamm mit ihrem Enforcement Trailer auf Temposünder-Jagd. Doch es stellt sich die Frage: Darf der das überhaupt?
Wer seinen Anhänger im öffentlichen Raum benutzt oder abstellt, muss ihn anmelden, versichern und beim TÜV vorführen. Das ist Vorschrift und kann bei Missachtung richtig teuer werden. Für den Hammer Blitzeranhänger gilt das scheinbar nicht und nirgends, denn dessen Kennzeichen weist weder die eine noch die andere Plakette auf.
Dass der so genannte Enforcement Trailer mit seinem „HWI“-Kennzeichen vermeintlich aus Wismar statt aus „HAM“ kommt - geschenkt und schnell erklärt: Die Stadt hat ihren Superblitzer nämlich nur vom Hersteller Vitronic gemietet und nicht gekauft. Und der hat in Wismar seinen Sitz.
Spannender ist die Antwort auf die Frage nach der Rechtmäßigkeit. Denn tatsächlich darf der von vielen Autofahrern gefürchtete Anhänger nicht so bewegt werden, wie er in abgesenkter Aktionsbereitschaft zu sehen ist. Des Rätsels Lösung: Das Kennzeichen ist eine Kopie des Originals.
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Denn: Über eine Ausnahmegenehmigung der Zulassungsbehörde darf der etwa 1250 Kilogramm schwere Hänger mit dieser nicht gesiegelten Doublette unbewegt stehen bleiben. Für den Transport von einem Standort zum nächsten wird jedoch das „echte“ Kennzeichen angebracht. Dieses sei grundsätzlich „vor Ort vorhanden“, erklärt Stadtsprecher Lukas Huster auf Nachfrage. Also im Trailer selbst. (Übrigens ebenso wie die Lichtanlage, die mit dem Schild eine Einheit bildet.)
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Also alles ein bisschen wie bei James Bond?
Nein – nicht wirklich, weiß Huster. Denn die Kennzeichen würden nicht automatisch umgeklappt, sondern ganz klassisch per Hand montiert. Der Grund dafür ist übrigens ein ganz schlichter: die Sorge vor Diebstahl und Vandalismus. Denn während der Hänger mit seinen Hightech-Geräten fast wie ein Panzer geschützt ist, ist das Kennzeichen frei zugänglich.
