43-Jähriger aus dem Hammer Norden verurteilt

Tod auf dem Bockumer Weg: Lange Haft für Messerstecher

Der Tatort im Hammer Norden am 4. März 2017.
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Notarzt-Einsatz am Bockumer Weg am 4. März 2017.

Dortmund/Hamm-Norden - Wegen Totschlags an dem Exmann seiner Ehefrau muss ein 43-jähriger Türke für neuneinhalb Jahre ins Gefängnis.

Dieses Urteil fällte nach mehrmonatiger Beweisaufnahme das Dortmunder Schwurgericht unter Vorsitz von Peter Windgätter. Das Gericht folgte damit in der Strafhöhe dem Antrag der Dortmunder Staatsanwaltschaft.

Der Angeklagte hatte zugegeben, am 4. März auf dem Bockumer Weg mehrfach auf den geschiedenen Mann seiner Ehefrau

Der Tatort am Bockumer Weg.

eingestochen zu haben. Der Vorsitzende Richter Windgätter zeigte sich in seiner Urteilsbegründung fassungslos angesichts einer „unheilvollen Familiengeschichte“, die seit Jahren zwischen den geschiedenen Eheleuten, dem gemeinsamen Sohn sowie dem neuen Partner geprägt gewesen sei von „wechselseitigem abgrundtiefen Hass“. Jeder habe seine eigenen Ziele verfolgt und immer wieder die Auseinandersetzung gesucht: „Wenn bei dem zufälligen Zusammentreffen am Bockumer Weg jeder seines Weges gegangen wäre, säßen wir jetzt nicht hier wegen eines Tötungsdeliktes“, so Windgätter.

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Auf keinen Fall habe der bislang unbescholtene Angeklagte in Notwehr gehandelt, wie lange Zeit von dem Angeklagten und seinem Verteidiger behauptet: „Sechs wuchtige Messerstiche, die sogar den Schädel eröffneten, sind kein Hinweis auf eine Notwehrtat.“ Auch könne Verteidiger Sedat Kapusuz die Tat nicht als „minderschwere Form des Totschlags“ qualifizieren: „Schließlich wurde hier massivste Gewalt angewendet, der Täter nicht zu einer Spontaneitat gereizt.“

Der Verteidiger hatte in seinem Schlussvortrag am vergangenen Verhandlungstag eine Strafe von maximal fünf Jahren gefordert. Auch der Sohn, der seinem Vater während des brutalen Angriffs zur Hilfe geeilt war, wurde durch zwei Messerstiche in die Schulter verletzt. Windgätter: „Nur durch Glück kam es hier nicht zu einer zweiten Tötung oder einem Tötungsversuch“.

Bis zur Rechtskraft des Urteils bleibt der verurteilte Messerstecher in Untersuchungshaft.

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