Im Dezember
Soforthilfe: Stadtwerke reduzieren Gasabschlag - und zwar so
Noch immer gibt es rund um die Soforthilfe im Dezember viele Unsicherheiten. Wir haben das Thema für die Stadt Hamm und ihre Stadtwerke nochmals aufgearbeitet.
Hamm – Die Konten vieler Hammer werden zum Monatswechsel oder im weiteren Verlauf mit dem Energieabschlag der Stadtwerke belastet. In diesem Dezember wird dieser jedoch oftmals spürbar geringer ausfallen. Denn zur Schonung der inflationsgebeutelten Menschen und Unternehmen im Land übernimmt die Bundesregierung bekanntlich einmalig die Kosten für Erdgas und Fernwärme – Stichwort „Dezemberhilfe“. Weil dazu nach wie vor Fragen kommen, weisen die Stadtwerke Hamm auf ihrer Homepage nochmals auf die Hintergründe und das Procedere hin. Gesetzlich verpflichtet sind die Stadtwerke dazu übrigens nicht.
Das Wichtigste vorab: In den meisten Fällen muss nichts unternommen werden. Allerdings gilt: Die Strom- und Wassergebühren müssen natürlich trotzdem bezahlt werden. „Die Entlastungen werden von den Stadtwerken nach den gesetzlichen Vorgaben errechnet und an die Kunden weitergegeben“, erklärt Unternehmenssprecherin Cornelia Helm. Ferner weist sie erneut darauf hin, dass jede persönlich motivierte Einsparung die Kosten zusätzlich minderten.
Fragen und Antworten, die sowohl Individualkunden betreffen als auch die ebenfalls berechtigten kleinen und mittleren Unternehmen:
Was müssen Erdgas-Kunden tun?
- Bei Kunden mit Einzugsermächtigung (Sepa-Lastschrift-Mandat) werden die Stadtwerke den Erdgasabschlag nicht einziehen. Dies erfolgt automatisch. Heißt: Diese Kunden müssen nichts tun.
- Kunden, die ihre Abschläge monatlich selbsttätig überweisen, müssen den Abschlag entsprechend kürzen. Die Höhe der jeweiligen Abschläge ist in der jüngsten Jahresrechnung unter „Abschlagsberechnung und Abschlagsperiode“ zu finden oder in einer aktuellen Mitteilung über eine Abschlagsplanänderung.
- Mietern die über zentrale Anlagen versorgt werden, profitieren von der Dezemberhilfe über die nächste Nebenkostenabrechnung.
Was müssen Fernwärme-Kunden tun?
- Sie werden in diesen Tagen von den Stadtwerken angeschrieben und über das weitere Vorgehen persönlich informiert. Vorab: Im Gegensatz zu den Erdgas-Kunden erhalten sie die entsprechende Gutschrift direkt per Überweisung auf ihr Bankkonto bis Ende des Jahres.
„In jedem Fall wird die ‘Dezemberhilfe’ in der jeweiligen Jahresrechnung berücksichtigt und dort gutgeschrieben“, eruhigt Helm all jede Bürger, die nach diesen Erklärungen noch immer unsicher sind.