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"Klassenkampf" in Hamm: Zahl der Schulanfänger steigt spürbar
In Hamm gibt es immer mehr i-Dötzchen. Zum Schuljahr 2020/21 wurden an den 27 städtischen Grundschulen in der vorigen Woche 1636 Erstklässler angemeldet – 21 mehr als das aktuelle erste Schuljahr besuchen (1615).
Hamm – Nach Angaben der Stadt gibt es in Hamm allerdings noch rund 100 säumige Eltern – also Eltern, die ihre ab 2020 schulpflichtigen Kinder noch nicht angemeldet haben. Der WA beantwortet an dieser Stelle die wichtigsten Fragen zu den Anmeldungen:
Was passiert mit den säumigen Eltern?
Sie werden jetzt von der Stadt angeschrieben und aufgefordert, ihre Kinder bis zum 15. November an einer der Hammer Grundschulen anzumelden. Weigern sie sich, wird die Polizei eingeschaltet. Das sei allerdings, so Stadtsprecher Tom Herberg, noch nicht vorgekommen.
Welche Besonderheiten gibt es bis zu diesem Zeitpunkt?
Kräftig zulegen gegenüber dem ersten Schuljahr 2019/20 konnten die Selmigerheideschule im Stadtbezirk Pelkum (von 47 auf 89) und die Carl-Orff-Schule im Stadtbezirk Rhynern (von 45 auf 69). Am deutlichsten Federn lassen musste bislang die Wilhelm-Busch-Schule in Hamm-Mitte (von 78 auf 53).
Die meisten Anmeldungen (114) verzeichnete die Lessingschule in Herringen. Sie müsste eigentlich fünfzügig laufen. Ob jedoch tatsächlich fünf Eingangsklassen gebildet werden können oder ob Kinder abgelehnt werden müssen, steht noch nicht fest.
Wie viele Eingangsklassen können in Hamm gebildet werden?
Stand jetzt dürften es, wenn alle Anmeldungen vorliegen, 74 oder 75 sein. Wichtigste Berechnungsgrundlage für die Klassengrößen ist das Schulgesetz: Wurden bis zu 29 Schüler an einer Schule angemeldet, kann nur eine Klasse gebildet werden. Bei 30 bis 56 angemeldeten Schülern sind 2 Klassen mit bis zu 28 Schülern, bei 57 bis 81 angemeldeten Schülern 3 Klassen mit bis zu 27 Schülern, bei 82 bis 104 angemeldeten Schülern 4 Klassen mit bis zu 26 Schülern und bei 105 bis 125 angemeldeten Schülern 5 Klassen mit bis zu 25 Schülern möglich.
Allerdings: Es gilt die Bandbreite von 15 bis 29. Das heißt, dass die Schulleitung entscheiden kann, über diesen Rahmen hinaus bis maximal 29 Schüler je Klasse aufzunehmen, um zum Beispiel keine Kinder ablehnen zu müssen. Bei den acht Hammer „Brennpunktschulen“ ist eine Höchstgrenze von 24 Schülern je Eingangsklasse vorgesehen. Die individuelle Möglichkeit, auf eine Reduzierung der Klassengrößen zu verzichten, bleibt für diese Schulen bestehen.
Bekommen alle Schüler einen Platz an der Wunschschule?
Das ist zumindest das Bestreben der Schulen und der Stadt. Und in der Regel klappt das auch. Schwierig könnte es bei Schulen werden, an denen sich besonders viele Schüler angemeldet haben oder die knapp über der Bemessungsgrenze liegen. Auch Faktoren wie die zur Verfügung stehenden Lehrer und Räume müssen berücksichtigt werden. Die Entscheidung über die Verteilung der Eingangsklassen geschieht in enger Abstimmung mit der Schulaufsicht und den Schulen.
Es kann auch vorkommen, dass die Bemessungsgrenze überschritten wird, zum Beispiel dann, wenn im Laufe eines Schuljahres hinzugezogene Schüler in eigentlich schon volle Klasse kommen.
Wann bekommen die Eltern ihren endgültigen Bescheid?
Um Planungssicherheit für alle Beteiligten zu gewährleisten, muss der Schulträger die Zusagen und möglichen Absagen bis spätestens 15. Januar verschickt haben.
Stichwort Brennpunktschulen:
Mit Beschluss des Rates wurde die Verwaltung beauftragt, die Eingangs-Klassengrößen für Grundschulen mit besonderen Lernbedingungen zu begrenzen – maximal 24 Schüler pro Eingangsklasse. Kriterien sind der Anteil der Schüler mit Zuwanderungsgeschichte, der Anteil der Seiteneinsteiger, der Anteil der Schüler mit festgestelltem Unterstützungsbedarf, das Verhältnis der Schüler in der Eingangsstufe 3 zur Jahrgangsstufe 2 insgesamt und der Standorttyp der Schule.
Acht Hammer Schulen können die Eingangsklassengrößen begrenzen: Gebrüder-Grimm-Schule, Gutenbergschule, Hermann-Gmeiner-Schule, Johannesschule, Ludgerischule, Matthias-Claudius-Schule, Talschule und Wilhelm-Busch-Schule.
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