Sexarbeit, illegales Glückspiel, Brandschutz
„Rundumschlag“ gegen Kriminalität: Viele Verstöße bei Großkontrolle in Hamm entdeckt
Ordnungsamt, Integrationsamt, Polizei, Zoll und Finanzamt haben am Freitag eine gemeinsame Großkontrolle von Gewerbebetrieben durchgeführt - darunter Teestuben, ein Bordell und eine Shisha-Bar. Sie haben etliche Verstöße geahndet.
Update, 8. Februar, 19.40 Uhr: Ein Stadtsprecher hat am Dienstagnachmittag weitere Details zu der Kontrolle am Freitag bekannt gegeben und so offene Fragen geklärt. Demnach befanden sich die kontrollierten Objekte in den Stadtbezirken Mitte, Herringen und Heessen. „Nähere Angaben können wir nicht machen“, sagte der Sprecher. Der beschlagnahmte Tabak hatte einen geschätzten Verkaufswert von rund 2.500 Euro. Verfahren aufgrund von Verstößen gegen die Corona-Schutzverordnung seien keine eingeleitet worden. „Es mussten lediglich Ermahnungen beziehungsweise Hinweise ausgesprochen werden.“
In dem Bordell sei festgestellt worden, dass mindestens eine Prostituierte augenscheinlich im Bordell wohnt – das sei nicht erlaubt. Gegen den Bordellbetreiber wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet.
Unsere ursprüngliche Berichterstattung:
Hamm - Unter den neun kontrollierten Objekten waren nach Angaben der Stadt eine Shishabar, ein Shishastore, ein Imbiss, vier Teestuben, eine Spielhalle und eine Prostitutionsstätte. Die ausgesuchten Kontrollobjekte seien im Vorfeld von den Behörden untereinander abgestimmt worden.
Mit der Auswahl der Adressen haben die Ordnungsbehörden offenbar einen guten Riecher bewiesen: Etliche Verstöße wurden festgestellt. Im Rahmen der Kontrolle seien zum einen drei Spielgeräte sichergestellt worden, es besteht der Verdacht des Veranstaltens von illegalem Glückspiel. Erst in der vergangenen Woche waren 38 in Hamm beschlagnahmte Spielautomaten zertrümmert worden.
Wegen Verstößen gegen das Tabaksteuergesetzes wurde eine größere Menge (1,5 blaue Müllsäcke) unverzollten Tabaks durch die Mitarbeitender des Zolls sichergestellt. In welchem Warenwert, blieb am Montag unklar.
Verstöße bei Sexarbeit und Brandschutz entdeckt
In dem überprüften Bordell seien unter anderem Verstöße gegen die gesetzlichen Vorschriften zum Schutz der Sexarbeiterinnen und -arbeiter festgestellt worden. Was genau das heißt, wurde am Montag ebenfalls noch nicht beantwortet.
In den kontrollierten Betrieben stellten die Einsatzkräfte gemeinsamen Angaben zufolge mehrere Verstöße gegen den Brandschutz fest: Rettungswegen seien verschlossen oder versperrt gewesen, Feuerlöscher ungeprüft, nicht frei zugänglich aufgestellt oder gar nicht erst vorhanden. Entsprechende Kennzeichnungen durch Piktogramme seien gar nicht, nicht eindeutig oder unzureichend angebracht gewesen.
Auch sozialrechtliche Verstöße sind festgestellt worden. Hierbei handelt es sich mutmaßlich um einen „Hartz-4-Betrug“, wie ein Stadtsprecher auf WA-Anfrage erklärte. „Es besteht der Verdacht, dass eine angetroffene Personen Hartz 4 bezieht, obwohl sie ein Einkommen hat“, sagte der Sprecher. Ebenfalls sei die Einhaltung der Vorgaben der Coronaschutzverordnung im Rahmen der Kontrollen überprüft worden. Ob es in dieser Hinsicht Verstöße gab, blieb zunächst unklar.
„Setzen ein klares Zeichen für den Schutz der Rechtsordnung und die Sicherheit der Menschen“
Die Aktion, die bis in die frühen Morgenstunden des Samstags andauerte, wurde von Oberbürgermeister Marc Herter und Polizeipräsident Thomas Kubera begleitet.
„Die verschiedenen Sicherheits- und Ordnungsbehörden in Hamm haben zuletzt immer wieder sehr erfolgreich gemeinsame Kontrollaktionen durchgeführt. Ich bin beeindruckt, wie gut und souverän die Zusammenarbeit funktioniert. Die Aktion zeigt mal wieder: Gemeinsame ‚Rundumschläge‘ sind deutlich effektiver als unkoordinierte Einzelmaßnahmen. Gemeinsam sind wir schlagfähig, willens und in der Lage, illegalen Aktivitäten in Hamm einen Riegel vorzuschieben“, betonte Herter am Ende der Kontrollaktion. Kubera ergänzte: „Wir setzen damit ein klares Zeichen für den Schutz der Rechtsordnung und die Sicherheit der Menschen in Hamm.“
Die Gewerbetreibenden erwarten nun im Nachgang der Kontrollaktion Strafanzeigen beziehungsweise Bußgeldverfahren zu den jeweils festgestellten Verstößen.
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