Konrad-Adenauer-Realschule ist zu beliebt

+
Die Konrad-Adenauer-Realschule im Stadtbezirk Rhynern ist laut Gutachter "zu beliebt".

Berge - Die Konrad-Adenauer-Realschule (KAR) ist so beliebt, dass die anderen Realschulen in Hamm attraktiver gemacht werden müssen, um die KAR vor zu hohen Anmeldezahlen zu bewahren. Zu diesem Ergebnis kommt der Gutachter, der den Schulentwicklungsplan (SEP) für die Stadt Hamm erarbeitet hat.

Nach Meinung der KAR-Schulkonferenz sei aber vielmehr der vierzügige Ausbau der Schule im „Dreiländereck“ notwendig. Das gab sie daher den Politikern und der Stadtverwaltung in der Stellungnahme mit auf den Weg.

Seit vier Jahren vier Eingangsklassen

Aufgrund der gestiegenen Anmeldezahlen sind in den vergangenen drei Schuljahren jeweils vier Eingangsklassen gebildet worden, auch im Sommer gehen die fünften Klassen wieder vierzügig an den Start. Damit sind im neuen Schuljahr die Jahrgänge 5, 6, 7 und 8 vierzügig, die 9 und 10 dreizügig. „Nach Auffassung der Schulkonferenz und nach obigen Erläuterungen ist die KAR bereits jetzt als vierzügige Schule zu bewerten.“ Daher ergebe sich die Notwendigkeit eines insgesamt vierzügigen Ausbaus der Schule, um die von der Gebit – das ist die Gutachter-Gesellschaft aus Münster, die den Schulentwicklungsplan aufgestellt hat – prognostizierten Schülerzahlen aufzunehmen und auf diese Weise dem Elternwillen entsprechen zu können. 

Unmut bei den Eltern

Dabei erinnert die Schule daran, dass sie noch im Frühjahr die undankbare Aufgabe hatte, Schülern abzusagen, trotz der erneuten Bewilligung von vier Klassen. Dies habe bei den Abgelehnten sowie den Erziehungsberechtigten zu großen Enttäuschungen und teilweise erheblichem Unmut geführt.

Elternwille muss zählen

Befremdet zeigen sich die Mitglieder der Schulkonferenz der KAR über die Ausführungen des Gutachters, die „stetig steigende Zahl“ der Schüler der KAR als „im Prinzip unerwünschten Effekt“ zu bezeichnen. Denn nicht nur das moderne Schulgebäude beeinflusse den Elternwillen, sondern auch „das Konzept der Schule, das offenbar von der Bevölkerung geschätzt und akzeptiert sowie von der Schulgemeinschaft gelebt wird“, stellt die Schulkonferenz klar. Soll heißen: Wenn die Kinder und Eltern eine vierzügige KAR haben wollen, dann müsse dies auch umgesetzt werden, findet die Schule. 

In der Stellungnahme der Schule heißt es daher: „Die Schulkonferenz der KAR geht davon aus und bittet darum, dass Politik und Verwaltung innerhalb der Stadt die organische Entwicklung des Schulstandortes nicht durch ´künstliche´ Eingriffe beeinträchtigt und infrage stellt.“ 

Fehler im Schulentwicklungsplan

Etwas irritiert fand die Schulkonferenz darüber hinaus auch den einen oder anderen offensichtlichen Fehler im SEP. Dort heißt es unter anderem: „Die Realschule verfügt über je ein bis zwei Fachräume für Musik, Kunst, Hauswirtschaft, Textiles Gestalten und Technik. Zudem verfügt sie über zwei Computerräume.“ Der Ist-Zustand sei laut Schule aber: Es gibt einen Computerraum, eine Mediothek und einen Technik-raum.“ 

Ebenso unverständlich sei die Aussage im SEP, dass in der Vergangenheit nach der Erprobungsstufe einige Schüler die KAR wieder verlassen haben, sodass ab der 7. Jahrgangsstufe der Unterricht in drei Parallelklassen durchgeführt werden konnte. Dem begegnet die Schule: „In der Tat haben einige Schüler nach der Erprobungsstufe die KAR verlassen, allerdings sei die Anzahl immer in einem vertretbaren Rahmen gewesen, andererseits seien Seiteneinsteiger aus anderen Schulformen (z.B. Gymnasium) hinzugekommen. „Das heißt: Ein vierzügiger Jahrgang ist niemals im Lauf der Sekundarstufe I auf drei Züge reduziert worden.“ 

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare