Im Jahr 2019 soll endlich was passieren
Schandfleck am Südtor zur Stadt: Was wird aus Kley?
Rhynern - Die Familie Kley bleibt in enger Zusammenarbeit mit der Stadt Hamm am Ball, um das wenig ansehnliche Areal des ehemaligen Gartencenters an der Werler Straße neu zu gestalten. Noch in diesem Jahr könnten Baumaßnahmen starten.
Gartenmarkt, Autohaus, Business-Center, Fitness-Center – im Entwurf zur Bürgerbeteiligung führte die Stadt Hamm im November 2018 auf, welche Nutzung in Zukunft auf dem Grundstück an der Werler Straße möglich wäre. Zum konkreten Planungsstand der Nachnutzung wollten aber weder die Stadt noch die Eigentümerin Sabine Kley zum jetzigen Zeitpunkt etwas sagen.
Klar ist nur, dass sich die anvisierte Nachnutzung im Bereich des so genannten „großflächigen Handels“ und innerhalb der oben genannten Branchen bewegen wird. Denn die zunächst auf den Weg gebrachte Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für dieses Gebiet sei nicht mehr erforderlich, beantwortet die Stadt eine WA-Anfrage.
„Die zwischenzeitlich erfolgte Konkretisierung der Planungsinhalte lassen diese überflüssig werden“, heißt es. „Die Festsetzung im B-Plan (Fitness, Autohaus, Bürogebäude) muss sich nicht unbedingt im FNP widerspiegeln, das ist damit abgedeckt“, erklärte ein Stadtsprecher.
Eigentümerin Sabine Kley hatte Mitte des vergangenen Jahres die Errichtung von hochwertigen Büroräumen in Form eines so genannten Business-Centers favorisiert. Bestandteil des Aufstellungsbeschlusses zur Änderung des Bebauungsplan war auch, dass durch die exponierte Lage des Grundstücks an der Werler Straße und mit Blick auf eine Ortseingangssituation unter anderem auf eine hochwertige Architektur geachtet werden solle.
Das Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes muss indes sehr wohl weiter verfolgt werden, um eine bauliche Veränderung zu erreichen. Dazu hat der Rat der Stadt Hamm im Juli den Aufstellungsbeschluss gefasst. Die frühzeitigen Beteiligungen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der Öffentlichkeit sind bereits erfolgt.
Objekt darf auch abgerissen werden
Dem Schandfleck an der viel befahrenen Einfahrt in den Innenstadtbereich von Hamm könnte es aber schon eher an den Kragen gehen. Das verlassene Objekt in Gewächshausoptik darf auch bereits vor Ende des Bauleitverfahrens abgerissen werden – vorausgesetzt, dass die Eigentümerin das auch möchte.
