Verwaltungsgericht entscheidet

„Phantom im Rathaus“: Amtsleiter darf nicht ins Rathaus zurückkehren

Rathaus Hamm
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Der kaltgestellte Leiter des ehemaligen Amtes für soziale Integration, Wolfgang Müller, wird zumindest vorerst nicht ins Rathaus zurückkehren.

Die Ermittlungen gegen den Leiter des ehemaligen Amtes für soziale Integration in Hamm, Wolfgang Müller, laufen weiter. Jetzt ist dieser mit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht in Arnsberg gescheitert.

Hamm – Der im Zusammenhang mit dem Komplex „Phantom im Rathaus“ seit gut drei Monaten durch Oberbürgermeister Marc Herter kaltgestellte Leiter des ehemaligen Amtes für soziale Integration, Wolfgang Müller, wird zumindest vorerst nicht ins Rathaus zurückehren. Die 2. Kammer des Verwaltungsgericht Arnsberg hat mit Beschluss vom 8. Oktober einen einstweiligen Rechtsschutzantrag Müllers abgelehnt.

StadtHamm
BundeslandNordrhein-Westfalen
Einwohner179.111 (2019)

Müller war von Herter am 24. Juni die Führung der Dienstgeschäfte untersagt worden. Ferner war er mit einem Hausverbot für sämtliche städtische Dienstgebäude belegt worden. Hiergegen hatte Müller Klage in Arnsberg eingelegt und bis zum Abschluss des Klageverfahrens per einstweiligen Rechtsschutz eine Aufhebung der Verbotsanordnungen erreichen wollen.

Verwaltungsgericht entscheidet: weitere dienstliche Zusammenarbeit nicht zumutbar

Wie das Verwaltungsgericht am Montag in einer Pressemitteilung erklärte, bestünden gegen die von der Stadt erlassene Verbotsverfügung keine rechtlichen Bedenken. Gegen Müller werde wegen des Südosteuropa-Projekts und die Verwendung von Landesfördermitteln ein staatsanwaltliches Ermittlungsverfahren, welches aktuell unter anderem wegen des Verdachts des gemeinschaftlich im Dienst begangenen Betrugs in einem besonders schweren Fall und des Verdachts der gemeinschaftlich im Dienst begangenen Untreue in einem besonders schweren Fall geführt.

Sollten sich die Vorwürfe durch die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft bestätigen, sei Müllers Verhalten „als grober Missbrauch der dienstlichen Befugnisse zu werten“, heißt es aus Arnsberg. Bei dieser Sachlage sei der Stadt Hamm – auch in Ansehung der bis zum Abschluss des Strafverfahrens für den Beamten geltenden Unschuldsvermutung – eine weitere dienstliche Zusammenarbeit mit dem Beamten bis zur Klärung des bestehenden Verdachts nicht zuzumuten. Dass eventuell sonstige an der Durchführung des Projekts beteiligte Beamte nach wie vor für die Stadt Hamm tätig seien, sei für das vorliegende, allein den Amtsleiter betreffende Verfahren ohne Belang.

„Phantom im Rathaus“: Ermittler beginnen mit Zeugenbefragungen

Wie ein Sprecher der Staatsanwaltschaft am Montag mitteilte, seien in dem Ermittlungsverfahren nun erste Rathausbeschäftigte als Zeugen befragt worden. Ermittelt werde bislang nicht gegen weitere Verwaltungskräfte. Ferner würden Finanzermittlungen (auch bezüglich des DRK) durchgeführt.

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