Osterfeuer

Grünes Licht für Hammer Osterfeuer: Stadtsprecher verrät den Grund

Den Osterfeuern steht nichts mehr im Weg. Generelle Absagen hatte die Stadt Hamm ausgeschlossen. Nun gibt sie endgültig grünes Licht für Veranstalter.

Hamm – Die Liste der Osterfeuer ist lang. Insgesamt 64 verschiedene Feuer sind bei der Stadt Hamm angemeldet worden – und werden wohl alle brennen. Während es in der vergangenen Woche aufgrund von anhaltender Trockenheit noch unklar war, wie die Osterfeuer stattfinden können, hat sich die Situation weiter entspannt.

Veranstaltungen im Sauerland werden vereinzelt abgesagt, in Hamm gibt die Verwaltung hingegen grünes Licht. Eine generelle Absage wurde bereits vor mehreren Tagen seitens der Stadt ausgeschlossen. Besondere Vorkehrungen werden nicht getroffen: „Aufgrund der derzeitigen Wetterprognosen gibt es keine verschärften Auflagen für Osterfeuer, es gelten die bisherigen Bestimmungen“, vermeldet Tom Herberg, Sprecher der Stadt.

Teures Osterfeuer im Garten: Anmelden ist Pflicht

Private Osterfeuer dürfen nicht abgebrannt werden. Sie hätten bei der Stadt angemeldet werden müssen. „Das Feuer in einer Feuerschale ist jedoch erlaubt, solange die Nachbarschaft oder die Allgemeinheit hierdurch nicht gefährdet oder erheblich belästigt werden“, stellt Herberg klar. Deshalb müssten auch Sicherheitsabstände zu Gebäuden eingehalten werden.

In außergewöhnlicher Kulisse: Acht besondere Osterfeuer in NRW

Osterfeuer auf der Halde Haniel in Bottrop mit weiten Blick auf den Gasometer in Oberhausen, Deutschland, Nordrhein-Westfalen, Ruhrgebie
Das größte Osterfeuer in der Stadt auf der Halde Haniel ** EDITORIAL USE ONLY
Der Heimatverein „Plattdütsche ut Waold un Hei“ aus Bottrop-Fuhlenbrock veranstaltet das Osterfeuer auf der Halde Haniel.*** NUR F?R REDAKTIONELLE ZWECKE *** E
Etwa 500 bis 600 Besucher werden in diesem Jahr erwartet halde haniel bottrop bochum osterfeuer
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Für das Feuer in der Feuerschale dürfe nur trockenes und unbehandeltes Holz beziehungsweise Kaminholz verwendet werden. Wer sich nicht daran hält, kann zur Kasse gebeten werden: „Der Bußgeldkatalog Umwelt NRW sieht für eine Zuwiderhandlung gegen die Bestimmungen des Landes-Immissionsschutzgesetzes NRW zum Ver- oder Abbrennen von Gegenständen im Freien einen Bußgeldrahmen von 50 Euro bis zu 2500 Euro vor“, so der Stadtsprecher.

Viele Vorschriften für Veranstalter

Für die Betreiber der angemeldeten Osterfeuer gilt es einiges zu beachten. Auch sie dürfen nur unbehandeltes Holz abbrennen. Außerdem muss der Scheiterhaufen, sofern bereits aufgeschüttet, vor dem Entzünden nochmals umgeschichtet werden. Das verhindert, dass Kleintiere, die im Haufen einen Unterschlupf gefunden haben, in den Flammen umkommen. Außerdem ist beim Anzünden mit Brandbeschleunigern Vorsicht geboten.

Rubriklistenbild: © Robert Szkudlarek

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