Tabakfrei rauchen in Hamms Shisha-Bars - wie legal ist das?
Hamm - Ob Doppelapfel, Kaffeearoma oder Kaktusfeige – das Geschäft mit dem geruchsintensiven Qualm aus Wasserpfeifen, auch Shishas genannt, boomt. Auch in Hamm sei eine steigende Anzahl an Shisha-Bars zu erkennen, sagt Stadtsprecher Tobias Köbberling. Neun sind es aktuell.
Dabei stellt sich die Frage, wie legal in Bars gequalmt werden darf, nachdem das Nichtraucherschutzgesetz in NRW zum 1. Mai 2013 verschärft wurde.
Tabakqualm nur im Außenbereich
Die Stadtverwaltung als zuständiges Kontrollorgan hat eine scheinbar einfache Antwort parat. Demnach darf in der Außengastronomie Wasserpfeife mit handelsüblichem Pfeifentabak geraucht werden, in den Bars selbst nicht.
Dennoch gehört das gemütliche Ziehen an der Pfeife in den Gasträumen auch in den Hammer Shisha-Bars zum gewohnten Bild. „Dampfsteine werden hier benutzt, die in Geruchslösungen eingelegt wurden“, erklärt Demal Biscevic vom „Grand Shisha Store“ an der Werler Straße. Oder der Betreiber nehme Tabak ohne Nikotin.
"Noch keine Nichtraucherschutz-Beschwerden"
„Es hat noch keine nennenswerten Beschwerden in Bezug auf den Nichtraucherschutz gegeben“, sagt Stadtsprecher Köbberling, erklärt gleichzeitig, dass die Stadt zumeist nur auf Beschwerden hin Kontrollen durchführe.
Laut Berichten des Onlineportals „derwesten.de“ gebe es im Ruhrgebiet immer wieder Zollkontrollen, bei denen Steuervergehen festgestellt werden. Hier sei unter anderem geschmuggelter Tabak ohne Steuerbanderole in zahlreichen Bars beschlagnahmt worden.
Das für Hamm zuständige Hauptzollamt in Bielefeld führt regelmäßig Kontrollen in Shisha-Bars durch. Es gebe auch laufende Verfahren gegen Barbesitzer, doch den Ort innerhalb des Zollbezirks konnte Pressesprecherin Kirsten Schüler nicht nennen. Dieser Schmuggeltabak werde illegal eingeführt, weil er geschmacksintensiver und feuchter sei, so dass er noch mehr qualme, erklärt auch Experte Biscevic.
Feuchtigkeit entscheidet über Legalität
„Der ‘Social-Smoke’-Tabak ist zum Beispiel sehr beliebt als Schmuggelware. Er schmeckt besser, ist aber hier verboten“, sagt der Einzelhändler, der sowohl Privatkunden als auch Shisha-Bars beliefert. Original Tabak aus der Türkei oder Ägypten mit Steuerbanderole dürfe nur eine Feuchtigkeit von fünf Prozent haben.
Für die Überprüfung der Tabakqualität ist die Lebensmittelüberwachung der Stadt zuständig, doch hier werde auch nur Hinweisen nachgegangen, so Stadtsprecher Köbberling.
Ein alltägliches Vergehen, sagt Zollsprecherin Schüler, sei die Verwendung von legalem Tabak aus Großpackungen, der in kleinen Portionen an die Kunden weiterverkauft werde. „Für ein Shisha-Köpfchen braucht man etwa 15 Gramm Tabak. Unsere Dosen beinhalten meist 200 Gramm“, sagt Biscevic. Dieser Weiterverkauf sei illegal.
Legal müssten 15-Gramm-Portionen mit einer Banderole versehen werden, die es aber nur selten im Handel gebe. Das mangelnde Angebot legt nahe, so der Zoll, dass solche Steuervergehen alltäglich seien.
Von Schmuggeltabak in Hamms Bars weiß Demal Biscevic nichts. „Das lohnt sich nicht und ist viel zu gefährlich“, sagt er. Gleichzeitig weiß der Händler , dass Tabak mit mehr Feuchtigkeit zum Beispiel in der Türkei üblich sei und dieser für den privaten Gebrauch begrenzt eingeführt werden darf.