Flutopfer fordert nach Hochwasser Schadenersatz von Stadt

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RHYNERN - Norbert Großlohmann vom Tintenfaß in Westtünnen hatte das Wasser buchstäblich bis zum Hals stehen. Nur mit großem persönlichen Einsatz, viel Unterstützung und gleichzeitig hohem finanziellen Aufwand kann er seinen Laden mittlerweile so weiterbetreiben wie vor dem Hochwasser Ende Juli. Auf den Kosten will er nicht alleine sitzen bleiben. Jetzt stellte er eine Schadensersatzforderung an die Stadt Hamm.

„Wenn das noch einmal passiert, können wir dicht machen,“ sagt Norbert Großlohmann. Auf 50 000 bis 80 000 Euro bezifferte er den Schaden allein bei Inventar und Ware. Der am Gebäude entstandene Schaden sei noch nicht definierbar. Und dafür macht Großlohmann die Stadt verantwortlich, zwei Schreiben sind diesbezüglich an das OB-Büro gegangen. Bislang erhielt der Unternehmer eine Eingangsbestätigung des ersten Schreibens vom 19. August, eine Antwort fehlt noch.

Großlohmann führt dabei auf, dass das Problem der Wasserabführung auf der Von-Thünen-Straße seit Jahren bekannt sei. Immer wieder habe es Feuerwehr-Einsätze gegeben, da die Straße in diesem Bereich bei stärkeren Regenfällen überflutet war. „In unser Haus ist auch nur Oberflächenwasser eingedrungen“, so Großlohmann. Immerhin habe er beim Hausbau alle Auflagen bezüglich Rückstausicherung erfüllt. Und genau das habe nichts mit höherer Gewalt zu tun, sondern „ist einzig und allein auf eine nicht durchgeführte Absicherung eines derartigen Vorfalls durch die Stadt erfolgt“, wirft er der Verwaltung vor.

Das Tintenfaß in Westtünnen stand nach dem Starkregen Ende Juli unter Wasser.

Das Problem des Hochwasserschutzes in diesem Bereich ist tatsächlich immer wieder Thema gewesen. So bei den damaligen Planungen eines Edeka-Marktes an der Von-Thünen-Straße (2008). Eine neue Planung stellte Daniela Asch aus der Abteilung Gewässerplanung beim Tiefbauamt der Bezirksvertretung 2010 vor. Favorisiert wurde – aus Kostengründen – der Bau eines Kanals parallel zum Praetoriusweg, als eine Art Bypass. Umgesetzt worden ist bis heute davon nichts. „Dies sei frühestens im August 2015 angestrebt. Das wurde mir jetzt mitgeteilt“, so Norbert Großlohmann. Auch Bezirksvorsteher Hermann Aßhoff glaubt, dass diese Maßnahme in Verbindung mit dem Weiterbau der Dambergstraße im Zuge des Haltepunkt-Baus stehen könnte.

Doch bis dahin kann und will Großlohmann nicht mehr warten und fordert, dass die Stadt Hamm unverzüglich eine „Sicherstellung von Leben und Sachgegenständen der Bewohner der Häuser Von-Thünen-Straße 52 und 54 sowie die entstanden Schäden an den Gebäuden übernimmt“. Gerichtliche Schritte behält er sich vor, auch in der Hoffnung, dass die anderen Leidensgenossen der benachbarten Gewerbetreibenden ihn dabei unterstützen. - jb

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