Vorgang im Saarland schlägt weite Wellen
Spannendes Urteil: Dürfen viele Hammer Blitzer-Opfer hoffen?
Hamm/Saarbrücken - Dürfen sich zahlreiche in Hamm geblitzte Verkehrsteilnehmer die Hände reiben? Ein Urteil aus dem Saarland weckt jedenfalls Hoffnung - denn darin wird ein auch in Hamm verbautes Gerät als unzulässig bewertet.
Darum geht es im Kern: Ein Autofahrer wurde im Saarland in einer 30er Zone mit 27 km/h zu viel erwischt. Gegen das Bußgeld in Höhe von 100 Euro wehrte er sich vor Gericht. Vor dem Amtsgericht Saarbrücken und dem Saarländischen Oberlandesgericht hatte der Mann zunächst keinen Erfolg. Dann aber urteilte der Verfassungsgerichtshof des Saarlandes, dass Fotos von Blitzern mit dem Jenoptik-Modell Traffistar S350 vor Gericht nicht verwertbar sind.
Dem Richterspruch zufolge wird der Autofahrer in seinen Grundrechten auf ein faires Verfahren verletzt. Der beanstandete Blitzer speichere nämlich nicht alle Messdaten und nehme damit dem Fahrer die Möglichkeit, Messfehler aufzuzeigen.
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Drei Säulen in Hamm betroffen
Auswirkungen außerhalb des Saarlands hat die Entscheidung erst einmal nicht - es könnte aber als Vorbild für andere Gerichte dienen. Auch in NRW - und damit auch für Hamm.
Denn tatsächlich ist das besagte Gerät in drei Blitzsäulen im Hammer Stadtgebiet verbaut und damit im regelmäßigen Einsatz. Welche das sind, wollte Stadtsprecher Tom Herberg auf Nachfrage jedoch nicht sagen. Ohnehin zeigte er sich in einer ersten Reaktion recht entspannt. Man warte nun erstmal auf die Urteilsbegründung.
Bis auf weiteres sollte sich jedenfalls kein in Hamm geblitzter Verkehrssünder - Zahlen potenzieller Betroffener liegen nicht vor - übermäßige Hoffnung machen.
Software-Update angekündigt
Zumal der Hersteller bereits die Flucht nach vorn angetreten hat: Noch im Juli will Jenoptik eine Software-Änderung vorlegen, die die im Urteil formulierten Kritikpunkte ausmerzen soll. Dazu sei man in enger Abstimmung mit der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) und hoffe auf eine zügige Bestätigung. (Hier klicken für die Mitteilung.) Hamms Stadtsprecher Herberg erwartet, dass die Geräte danach unanfechtbar sein werden.
Nicht ausgeschlossen ist, dass es hier zu Lande mit dem Saarland vergleichbare Folgeurteile geben wird, die auch die besagte Hammer Blitzer und damit frühere "Opfer" betreffen. Danach würde sich die Stadt dann natürlich richten, verspricht Herberg.



