Aus verschiedenen Gründen ein Reizthema

Aus für neue Schottergärten - Klare Ansage der Stadt

Ein Schottergarten reiht sich an den anderen.
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Ein Schottergarten reiht sich an den anderen: So wie hier sieht es in mehreren Straßen in Hamm aus. Zumindest bei Neubauten soll das Anlegen von Steingärten nun generell nicht mehr möglich sein.

Schottergärten sind ein Reizthema. Die einen wollen sie wegen der schlechten Effekte auf die Umwelt komplett aus dem Stadtbild verbannt wissen, andere wollen sich beim Einsatz ihres in diesem Fall eher grauen Daumen nicht hereinreden lassen.

Hamm - Nun hat das Land eine Regelung getroffen, durch die zumindest dem Anlegen neuer Schottergärten in Hamm endgültig ein Riegel vorgeschoben sein dürfte. Durch einen neuen Passus im Landesrecht ist bei Baugenehmigungen neuerdings eine Prüfung und Bauabnahme der Begrünung von nicht bebauten Flächen zwingend vorgesehen. Das bestätigte die Stadtverwaltung auf WA-Anfrage.

Nicht bebaute Flächen in diesem Sinne sind Gärten und vor allem Vorgärten. Bisher hatte das Baurecht diese Prüfung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren – dem Regelfall im Wohnungsbau – nicht vorgesehen. „Dementsprechend stellen wir unser Verfahren im Baugenehmigungs- und -abnahmeverfahren nun um“, erklärte Stadtsprecher Lukas Huster. Heißt übersetzt: Werden Schottergärten angelegt, nimmt die Stadt den Bau nicht mehr ab.

Bestandsgärten werden nach Hinweisen geprüft

All diejenigen Hammer, die bereits Besitzer eines Schottergartens sind, müssen allerdings nicht fürchten, dass in den kommenden Tagen das Ordnungsamt bei ihnen am Zaun steht und verlangt, die Steine durch Rasen oder Pflanzen zu ersetzen. „Mit Blick auf Bestandsbauten und bestehende Genehmigungen löst die Neuregelung unserer Kenntnis und Auffassung nach nicht aus, dass wir nun proaktiv und ,von Amts wegen‘ auf Verstöße gegen den entsprechenden Paragraphen kontrollieren“, sagt Huster. „Auf Hinweis werden wir aber durchaus im begründeten Einzelfall die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren und Verstöße verfolgen.“

Dass viele solcher Verstöße geahndet werden, ist unwahrscheinlich. Denn: „Flächendeckende“ Schotter-Vorgärten seien in Hamm eine Rarität. „Und gleichzeitig stellen Schottergärten auf der jeweiligen unbebauten Grundstücksfläche nur einen kleinen Teil dar“, betont Huster. „Es gibt in der Regel noch deutlich größere, unversiegelte und begrünte Gärten auf den jeweiligen Grundstücken.“

Argumente für und gegen Schottergärten

„Ein Kies- oder Schottergarten ist keineswegs besonders pflegeleicht“, schreibt der Naturschutzbund (Nabu). Auch sei ein solcher Garten nicht kostengünstig oder langlebig. Biologisch gesehen seien viele dieser Gärten zudem tot, denn sie böten den meisten Tieren und Pflanzen weder Nahrung noch Lebensraum. Der Kies sei teuer in der Anschaffung, die Kiesel setzten mit der Zeit Moos an und müssten gereinigt werden. Im Sommer würden sich die Flächen zudem stark aufheizen, sodass die – wenn überhaupt vorhandenen – wenigen Pflanzen vertrockneten.

Feine Staubpartikel und Autoabgase sowie Lärm würden im Vergleich zu einem herkömmlichen Vorgarten nicht geschluckt. Bei künftig häufiger erwarteten Starkregenereignissen könne das Wasser außerdem nicht abfließen, sodass das Risiko von Überschwemmungen erhöht werde. Gründe für das Anlegen von Schottergärten seien vielfach der Wunsch nach einer minimierten Pflege, einer reduzierten Ästhetik, fehlende Zeit oder Gestaltungsideen oder Bewohner, die nicht mehr in der Lage sind, sind um den Garten zu kümmern.

Zahl der Schottergärten in Hamm nicht bekannt

Wie viele Schottergärten es in Hamm überhaupt gibt, ist weitgehend unklar. „Seit einigen Jahren informieren und beraten wir Bauinteressierte, Bauherren, Architekten und Gartenbauer über Vorteile begrünter und wasserdurchlässiger Gärten und die negativen Auswirkungen von Schottergärten“, sagt Huster. Das erfolge unter anderem über Flyer, auf Tagungen und in persönlichen Gesprächen.

Dass nicht klar ist, wie viele Schottergärten in Hamm angelegt sind, liegt auch daran, dass die Verwaltung davon bisher im Zweifel gar nichts mitbekam. „Sie waren nicht bauabnahmerelevant“, sagt Huster. „Dazu kommt der Faktor, dass Eigentümer in der Regel die Gartengestaltung erst im Nachgang des eigentlichen Baus vornehmen und die Entscheidung über die Gartengestaltung erst im Nachgang der Fertigstellung des Wohngebäudes getroffen wird.“

Künftig müssen sich Bauherren aber auf eine Nachabnahme einstellen, sollten sie den Garten erst hinterher gestalten. „Falls die Begrünung fehlt – wenn zum Beispiel im Dezember oder Januar die Endabnahme läuft, ist es durchaus vertretbar, dass der Garten noch nicht begrünt ist –, wird es eine nachträgliche Abnahme der zu begrünenden Flächen geben“, kündigt der Stadtsprecher an.

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