„Müssen die dritte Welle bekämpfen“

Corona-Lockdown verlängert: Schulen, Friseure, Gastronomie - diese Regeln gelten jetzt in Deutschland

Coronavirus-Pandemie: Der harte Lockdown in Deutschland wird bis zum 7. März verlängert. Ein Überblick über die aktuellen Corona-Regeln.

München/Berlin - Deutschland soll in der Coronavirus-Pandemie* kollektiv auf eine 7-Tage-Inzidenz* von 35 kommen. Dieses Ziel bekräftigten Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU)*, Berlins regierender Bürgermeister Michael Müller (SPD) und Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU)* nach der Bund- und Länderkonferenz am 10. Februar.

Coronavirus-Pandemie in Deutschland: Covid-19-Regeln bis 7. März beschlossen

Zwischen Baden-Württemberg und Bayern, zwischen NRW und Sachsen und den übrigen Bundesländern sollen also gleiche Corona-Regeln gelten. Ausgenommen sind: die Schulen und Kitas.

Hier habe sie „kein Vetorecht als Bundeskanzlerin“, erklärte Merkel und forderte: „Wir müssen die dritte Welle bekämpfen.“ Der erste Beschluss aus den Beratungen mit den Ministerpräsidenten lautet: Der harte Lockdown wird bundesweit bis zum 7. März verlängert.

Schulen, Friseure, Gastronomie - diese Covid-19-Regeln gelten jetzt in Deutschland.

Corona-Pandemie: Schulen, Friseure, Gastronomie - diese Covid-19-Regeln gelten jetzt in Deutschland

  • Schulen und Kitas: Die Bundesländer entscheiden und verantworten die Öffnungen eigenständig.
  • Kontakte: Privat sollen sich die Menschen in Deutschland weiterhin nur mit jeweils einer weiteren Person außerhalb des eigenen Haushalts auf einmal treffen. Der Kreis dieser Menschen sollte möglichst klein gehalten werden.
  • Masken: Das Tragen von OP-Masken oder Masken mit FFP2- oder einem vergleichbaren Standard - in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt Pflicht.
  • Friseure: Dürfen ab dem 1. März wieder öffnen - allerdings nur unter Einhaltung der allgemeinen Hygienregelen. Das Tragen einer FFP2-Maske ist obligatorisch.
  • Einzelhandel: Öffnen wieder bei einer deutschlandweiten 7-Tage-Inzidenz von 35 - mit einer Begrenzung von einem Kunden pro 20 Quadratmetern
  • Körpernahe Dienstleistungen wie Tattoo- und Kosmetikstudios: Öffnen wieder bei einer 7-Tage-Inzidenz von 35 - je nach Bundesland.
  • Gastronomie, Hotels, Kultur, Fitnessstudios und Freizeiteinrichtungen: Öffnen wieder ab einer 7-Tage-Inzidenz unterhalb 35 - je nach Bundesland.
  • Reisen: Sind laut Bundeskanzlerin Angela Merkel „zu unterlassen“.
  • Home Office: Arbeitgeber müssen dieses erlauben. Beschäftigte sollen es wahrnehmen.

Rubriklistenbild: © Sepp Spiegl via www.imago-images.de

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare