Technische Umsetzung

Corona-Genesenenstatus: RKI ändert erneut Regel - Wende durch die Apotheken-„Hintertür“

Symbolbild: Ein positiver Corona-Schnelltest liegt auf einem Tisch neben einem Corona-Schnelltest, der schwach eine positive Linie hat.
+
Das Zertifikat unterscheidet beim Corona-Genesenenstatus nicht zwischen geimpft und nicht geimpft.

Das Robert-Koch-Institut weist nun darauf hin, dass der verkürzte Corona-Genesenenstatus nur für Nicht-Geimpfte gilt - technisch gesehen bereitet das im Alltag offenbar Probleme.

Berlin - Das Gesundheitsministerium hat den Corona-Genesenenstatus im Januar von sechs auf drei Monate verkürzt. Ein Vorgang, der dem Robert-Koch-Institut (RKI) viel Kritik einbrachte. Das RKI meinte in seiner Empfehlung jedoch nur Nicht-Geimpfte. Ein Umstand, den es auf seiner Webseite bereits am 3. Februar klarer herausstellte - und der laut einem Bericht nun für Umsetzungsprobleme sorgt.

Denn unter anderem Apotheken stellen die Genesenen-Zertifikate aus. Doch nach Informationen der Pharmazeutischen Zeitung, wird die verkürzte Geltungsdauer für Nicht-Geimpfte hier nicht abgebildet. Sie erhalten also dennoch einen Beleg, der sechs Monate gültig ist. Eigentlich nicht im Sinne des RKI.

Apotheken-Sprecher: Genesene könnten in Gastro trotzdem abgewiesen werden

Jetzt herrscht einem Bild-Bericht zufolge Verwirrung bei Apothekern. Der Deutsche Apotheker-Verband ABDA bestätigte der Zeitung demnach das Technik-Problem und deren Sprecher Christian Splett sagte zu Bild-Autor Benedikt Weimer: „Genau genommen kann ein Genesener trotz scheinbar gültigem Genesenen-Zertifikats vor einem Restaurant oder einer Kneipe abgewiesen werden. Nämlich dann, wenn die Erkrankung mehr als 90 Tage her ist und kein zusätzliches Impfzertifikat in der Corona-Warn-App hinterlegt ist. Das würde dann der Empfehlung des RKI entsprechen.“

Die Pharmazeutische Zeitung berichtet zu dem Thema aber auch weiter, dass die Gültigkeit des Genesenen-Zertifikats „offenbar“ stichprobenartig, in ihren Worten bei „anlassbezogenen Kontrollen“ überprüft werden soll. Laut Bild ließ das RKI eine entsprechende Anfrage der Zeitung zunächst unbeantwortet.

Corona-Gipfel mit Kanzler Scholz: Genesenenstatus oben auf der Agenda

Der Corona-Genesenenstatus ist auch ein Punkt im Beschlusspapier zur Ministerpräsidentenkonferenz mit Kanzler Olaf Scholz (SPD) am 16. Februar. Festlegungen zum Impf- und Genesenenstatus sollen nicht mehr Paul-Ehrlich- und RKI allein treffen können, heißt es dort.

Im Januar hatte überdies eine Änderung bei Johnson & Johnson-Impfungen für Kritik gesorgt - die Politik hatte RKI und PEI erst kurz davor ermächtigt.  (frs) *Merkur.de ist ein Angebot von IPPEN.MEDIA

Kommentare

Unsere Kommentarfunktion wird über den Anbieter DISQUS gesteuert.

Hinweise zum Kommentieren: Auf wa.de können Sie Ihre Meinung zu einem Artikel äußern. Im Interesse aller Nutzer behält sich die Redaktion vor, Beiträge zu prüfen und gegebenenfalls abzulehnen. Halten Sie sich beim Kommentieren bitte an unsere Richtlinien: Bleiben Sie fair und sachlich - keine Beleidigungen, keine rassistischen, rufschädigenden und gegen die guten Sitten verstoßenden Beiträge. Kommentare, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Redaktion kommentarlos gelöscht. Bitte halten Sie sich bei Ihren Beiträgen an das Thema des Artikels. Lesen Sie hier unsere kompletten Nutzungsbedingungen.


Bitte beachten Sie: Die Kommentarfunktion unter einem Artikel wird automatisch nach drei Tagen geschlossen.

Netiquette
Hinweis: Kommentieren Sie fair und sachlich! Rassistische, pornografische, menschenverachtende, beleidigende oder gegen die guten Sitten verstoßende Äußerungen sind verboten und werden gelöscht.

Kommentare